Das Amtsgericht Berlin-Mitte untersagte dem Bundesjustizministerium in einem Urteil, die IP-Adressen seiner Seitenbesucher zu speichern. Um dieses Urteil zu untermauern, drohte das Gericht dem Ministerium ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise sechs Monate Haft für Brigitte Zypries (SPD) höchstpersönlich, an.
Das Amtsgericht bewilligte damit einen Antrag des Klägers Patrick Breyer. Breyer ist Jurist und im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung tätig, welcher sich gegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten einsetzt.
Nach dem damaligen Urteil und einem gescheiterten Revisionsverfahren vor dem Landgericht erstellt das Ministerium nach eigenen Angaben nur noch anonyme Statistiken über die Nutzung ihrer Webseite. Da Zypries jedoch eine Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung ausgab, vermutete der Kläger, dass die Gefahr der Tatwiederholung bestünde. Das Amtsgericht bestätigte seine Vermutung, indem es die ursprüngliche Erklärung von Zypries als nicht ausreichend zurückwies. Aus diesem Grund drohte es nun diese Strafe an.